Mit der Novelle der Sächsischen Bauordnung hat der Freistaat Sachsen im letzten Jahr als eines der ersten Bundesländer im Bauordnungsrecht den Gebäudetyp-e implementiert, mit dem perspektivisch eine Vereinfachung und Flexibilisierung des Bauens ermöglicht wird.
Was ist seither passiert und welche Erfahrungen wurden gemacht? Wie gehen Baubehörden im Freistaat Sachsen mit Abweichungen in Bauanträgen um? Welche Folgen hat es, dass Normabweichungen in der Landesbauordnung ermöglicht wurden, es jedoch auf Bundesebene noch an gesetzlichen Regelungen dazu fehlt? Welche Hindernisse gibt es immer noch für Planer:innen und Auftraggeber? Was kann von Praxisbeispielen aus anderen Bundesländern gelernt werden? Und welche laufende Genehmigungsverfahren oder Projekte können als Vorreiter für den Gebäudetyp-e in Sachsen dienen? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt unserer Veranstaltung, die sich an Architekt:innen, Ingenieur:innen und öffentliche Auftraggeber:innen richtet.
Freuen Sie sich auf spannende Einblicke von Fachleuten – darunter Vertreter der AIA AG zum Versicherungsschutz bei Abweichungen von Normen und Regelwerken sowie zu aktuellen Schadensfallbeispielen aus der Praxis – und Pilotprojekte.
ABLAUF:
14:30 Uhr | Einlass | |
15:00 Uhr | Begrüßung Andreas Wohlfarth, Präsident Architektenkammer Sachsen | |
15:05 Uhr | Grußwort N. N., Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung | |
15:15 Uhr | Die Stadt Leipzig als öffentlicher Auftraggeber Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau, Stadt Leipzig | |
15:45 Uhr | Haftungs- und Rechtsfragen Richard Schwirtz, Rechtsanwalt, Leiter Schadensabteilung Euromaf, Düsseldorf | |
16:15 Uhr | Regelstandard statt Normenflut – Hamburgs Initiative für kostenreduziertes Bauen N. N. | |
17:00 Uhr | Praxisbeispiele N. N., BUWOG Bauträger GmbH, Berlin | |
17:30 Uhr | Fragen und Podiumsdiskussion Referentinnen und Referenten Moderation: Alexander Poetzsch | |
18:00 Uhr | Get-together |
Datum & Uhrzeit:
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