Sachsen führt die Muster-Holzbaurichtlinie 2024 ein: Einsatzmöglichkeiten erweitern sich deutlich

Wichtiges Signal für die Förderung von Bauen mit Holz: Sachsen führt zum 25. Juli die neue Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL 2024) zusammen mit der aktuellen Fassung der Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ (VwV TB 2025) ein.

Staatsministerin Regina Kraushaar zu den Neuerungen: „Wir setzen auf Holz als nachhaltigen,
nachwachsenden, heimischen und nicht zuletzt außerordentlich ästhetischen Baustoff! Mit der neuen Musterholzbaurichtlinie werden wir Hürden abschaffen und dafür sorgen, dass der Holzbau noch mehr in der Fläche, auch bei privaten Bauherrinnen und Bauherren, ankommt.“

Sören Glöckner, Geschäftsführer Holzbau Kompetenz Sachsen GmbH (HKS): „Mit der neuen
Holzbaurichtlinie erweitern sich die Einsatzmöglichkeiten für Holzbauweisen im Freistaat Sachsen deutlich. Damit werden nachhaltiges Bauen und die regionale Wirtschaft gestärkt.“


Vereinfachte Genehmigungsverfahren: Die Richtline schafft einheitliche Regeln für die Planung und Genehmigung von Holzbauten, was zu schnelleren und effizienteren Verfahren führt. So können für die Anwendbarkeitsnachweise nun auch europäische Klassifizierungsberichte verwendet werden.

Erweiterte Einsatzmöglichkeiten: Die Richtlinie berücksichtigt neueste Entwicklungen und technische Möglichkeiten im Holzbau. Für mehrgeschossige Holzbauten und innovative Konstruktionsweisen steht künftig eine größere Konstruktionsauswahl zur Verfügung. So wird beispielsweise der Bau von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 5 (z.B. Wohnhäuser unterhalb der Hochhausgrenze) in Holztafelbauweise möglich, was bisher nicht immer zulässig war. Auch für Sonderbauten erweitern sich die Einsatzmöglichkeiten von Holz. Dies führt zu effizienteren Bauweisen und senkt die Kosten.

Stärkung des nachhaltigen Bauens: Holz als nachwachsender Rohstoff leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die neue Richtlinie fördert den Einsatz von Holz als nachhaltigen Baustoff. Damit kann der Freistaat seinen vergleichsweise großen Holzvorrat besser nutzen. In Sachsens Wäldern wachsen jährlich etwa sechs Millionen Kubikmeter Holz nach. Für die Erhöhung der Holzbauquote bei mehrgeschossigen Gebäuden von aktuell 1,5 Prozent auf bis zu 30 Prozent werden jährlich etwa 39.000 Kubikmeter Holz benötigt. In Anbetracht der aktuellen Exportquote von etwa 1,5 Mio. Kubikmetern Schnittholz stellt dieser Bedarf eine verschwindend kleine Menge dar.

Förderung der regionalen Wirtschaft: Die verstärkte Nutzung von Holz im Bauwesen hat positive Auswirkungen auf die regionale Forstwirtschaft, holzverarbeitende Betriebe und das Handwerk.

Qualität und Sicherheit: Die Richtlinie stellt sicher, dass Holzbauten weiterhin hohen Standards in Bezug auf Qualität und Sicherheit entsprechen. Das schafft Vertrauen bei Bauherren und Nutzern. Durch die Ausweitung der verschiedenen Konstruktionstypen steigt der Grad der Vorfertigung, was zur Senkung der Baukosten und einer Erhöhung der Bauqualität führt.

Sonderausgabe in der Online-Seminarreihe „FastWood“ der Holzbau Kompetenz Sachsen GmbH (HKS)

Anlässlich der Einführung der MHolzBauRL 2024 hat das HKS Anfang Juli eine Sonderausgabe angeboten und über die neuen Anwendungsmöglichkeiten informiert. Die Folge steht im eLearning Bereich zur Verfügung und schafft für Bauherrn, Architekten, Ingenieure, Fachplaner und Bauschaffende einen schnellen Überblick über die neue Richtlinie.

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