Neue Bauordnung bringt Erleichterungen für den Holzbau

Wichtiger Schritt für den Holzbau: Der Sächsische Landtag hat am 1. Juni 2022 eine Neufassung der Sächsischen Bauordnung verabschiedet.

In der 51. Plenarsitzung wurde unter anderem beschlossen, dass künftig tragende, aussteifende sowie raumabschließende Bauteile mit brennbaren Baustoffen ausgestattet werden können. Bei hinterlüfteten Außenwandbekleidungen sind, mit Ausnahme der Dämmstoffe, normalentflammbare Baustoffe zulässig.

Für die Zukunft des nachhaltigen Bauens mit Holz ist dies ein wichtiger und richtiger Schritt. Somit kann der Bau von Gebäuden mit dem nachwachsenden Baustoff in allen Gebäudeklassen realisiert werden.

Sören Glöckner, Geschäftsführer Holzbau Kompetenz Sachsen GmbH: „Wir haben mit unserem Holzbaukompetenzzentrum intensiv auf den Beschluss der neuen Sächsischen Bauordnung hingearbeitet. Diese erleichtert das Bauen mit Holz und bietet neue Perspektiven. Wir befinden uns bereits mit Partnern in Gesprächen, mit denen wir dank der neuen Regelungen zeitnah und in enger Zusammenarbeit herausragende Pilotprojekte realisieren werden. Diese werden die Möglichkeiten der neuen Regelungen ausschöpfen und Holz als Baustoff stärker in den Fokus stellen. Weitere Partner mit ambitionierten Projektideen sind herzlich willkommen.“

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